Zwischenstopp auf der Reede: Kann ich das Boot unbeaufsichtigt lassen? Besser nicht…
Das Ankern in Buchten stellt für viele Segler, die ihren Urlaub auf Booten verbringen, das Herzstück einer Segelfahrt dar. Die Routenplanung selbst beinhaltet die Suche nach Buchten, Küstenabschnitten oder einsamen Baien, an denen man vor Anker gehen kann, um sich zu entspannen, zu sonnen, zu schwimmen, an Deck zu Abend zu essen oder Aperitifs zu genießen. Und noch dazu sind die Landausflüge nicht zu vergessen.
Diesbezüglich wird es oft lebhaft darüber diskutiert, ob es akzeptabel ist, das Boot auch nur vorübergehend unbeaufsichtigt in der Bucht zu lassen, ohne dass sich ein Besatzungsmitglied an Bord befindet. Die häufigsten Fragen von Neulingen lauten oft: Ist das erlaubt? Ist es gesetzlich verboten? Muss man mit Geldstrafen und Protokollen rechnen?
Die Vernunft muss immer jemanden an Bord haben
Zuerst eine allgemeine maritime Überlegung. Vorsicht und gesunder Menschenverstand sollten niemals zulassen, dass das Boot unbeaufsichtigt auf Ankerplatz bleibt. Auch in gut bekannten Buchten und bei gutem Wetter. Selbst wenn der Skipper und die Crew eine ausgezeichnete Verankerung mit richtiger Kette, Markierungen und sicherem Bootsmanöver durchgeführt haben. Auf See kann sich die Situation sehr schnell ändern. Das, was auf den ersten Blick wie eine ausgezeichnete Bedingung erscheinen mag, kann im nächsten Moment zu einem Albtraum werden.
Dazu noch das Thema andere Boote, die entweder bereits vor Ort sind oder später ankommen. Wer kann sicherstellen, dass diese Crews nicht zu nahe an unser Boot heranfahren? Dass sie den Anker ordnungsgemäß setzen? Dass sie die richtige Kettenlänge gemäß der Wassertiefe und der Bodenbeschaffenheit wählen? Schließlich besteht immer die Gefahr, dass jemand mit bösen Absichten, beim Anblick eines völlig unbeaufsichtigten Bootes, an Bord geht und persönliche Gegenstände oder Ausrüstung stiehlt.
Der Ratschlag ist also, wenn möglich, eine erfahrene Person an Bord zu lassen, die in der Lage ist, das Boot zu manövrieren, uns zu informieren und im Notfall Alarm zu schlagen.
Beispiel: Italien – was sagt das Schifffahrtsrecht dazu?
Wir schauen uns jetzt als Beispiel an, was die maritimen Vorschriften zu diesem Thema in Italien vorsehen. Das italienische Gesetz sagt eigentlich nicht ausdrücklich aus, dass es nicht erlaubt ist, das Boot unbeaufsichtigt vor Anker zu lassen. Es gibt jedoch viele Verordnungen, die von den örtlichen Hafenbehörden erlassen wurden und die die Anwesenheit von Booten vor Anker in bestimmten Gewässern oder bei bestimmten Wetterbedingungen regeln.
Eine der bekanntesten Verordnungen wurde von der Hafenbehörde von Portoferraio auf Elba erlassen. Die besagte Verordnung, die mehrmals aktualisiert wurde, besagt: „Im Fahrwasser bei der Hafeneinfahrt ist es nicht gestattet, in bestimmten Gebieten oder in der Nähe der Zufahrtskanäle zu bestimmten Infrastrukturen zu ankern.“ Darüber hinaus: „Bei ungünstigen Wetterbedingungen müssen Wasserfahrzeuge mit vollständiger Besatzung an einem geschützten Ort angelegt werden, sofern nicht an vorgeschriebenen Landungsstege festgemacht“. Anders gesagt, wenn es stürmisch ist, muss sich jemand an Bord befinden, andernfalls muss das Boot am Kai festgemacht werden.
In Italien gelten bei schlechtem Wetter diese ziemlich strengen Beschränkungen auch an anderen Orten , z.B. Insel Ponza (mit Ausnahme der Bucht von Frontone) und Porto Azzurro.
Die Frage zum Thema Versicherung: Es ist ratsam, sich darüber zu informieren
Zuletzt zum Thema Versicherung. In der Regel ist die Abdeckung des Ankerns in der Bucht ohne Crew an Bord in der Basisversicherung „Yachtkasko“ nicht enthalten. Grundsätzlich sind vom Versicherungsschutz der Police die Fälle ausgeschloßen, wenn das Boot ohne jemanden an Bord vor Anker liegt. Daher ist es für diejenigen, die gerne abends ins Restaurant gehen oder einfach einen Spaziergang im Dorf machen und das Boot vor Anker lassen möchten, ratsam sicherzustellen, dass die Chartervertragsversicherung auch die Abdeckung einschließt, wenn das Boot nach Sonnenuntergang ohne Crew vor Anker bleibt.
Allerdings, um eine entspannte Kreuzfahrt zu genießen, gilt diese Schlussfolgerung: Wenn Sie zu einer Segelfahrt aufbrechen, ankern Sie ruhig auf Reede. Bevor Sie das Boot jedoch auch nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt lassen, informieren Sie sich, ob dies von örtlichen Verordnungen untersagt ist. Überprüfen Sie auch äußerst sorgfältig die aktuellen und erwarteten Wetterbedingungen und stellen Sie sicher, dass Sie über eine vollständige Versicherungsdeckung verfügen.